Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Medline International Switzerland Sàrl
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Medline International Switzerland Sàrl (Deutsch)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Medline International Switzerland Sàrl (Französisch)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Medline International Switzerland Sàrl (italienisch)
Medline Logistik Richtlinien:
Medline Switzerland (Deutsch)
Medline Switzerland (Französisch)
Medline Switzerland (Italienisch)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Medline International Switzerland Sàrl (Französisch)
1 Definitionen und Anwendungsbereich
(1) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Vertrag: der Vertrag zwischen Medline und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren, wie er in Übereinstimmung mit Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurde.
Kunden: die juristische Person, die die Waren von Medline kauft.
Liefertermin: der vereinbarte Termin für die Lieferung der Waren an den Kunden.
Allgemeine Bedingungen: die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Bestimmungen und Bedingungen.
Logistikrichtlinien: Die Logistikrichtlinien von Medline in der jeweils gültigen Fassung.
Medline: meint die Medline International Switzerland Sàrl mit eingetragenem Sitz am Ort, de Longemalle 1, c/o MN & Associés SA, 1204, Geneva, Schweiz, Registrierungsnummer CHE-108.709.870.
Auftrag: Die Auftragserteilung des Kunden für die Waren.
Spezifikation: jede Spezifikation für die Waren, wie z. B. Grösse, Gewicht, Betriebsparameter, Belastbarkeit und andere Eigenschaften dieser Art, Toleranzen, technische Daten und ähnliche Informationen, einschliesslich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Auftragserteilungen und Verträge.
(3) Die Logistikrichtlinien gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung als Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Exemplar der Logistikrichtlinien wird dem Kunden auf erstes Anfordern zur Verfügung gestellt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, dies gilt auch dann, wenn Medline vorbehaltlos Leistungen erbringt, obwohl ihr
Bestimmungen oder Bedingungen des Kunden bekannt sind, die im Widerspruch zu den vorliegenden Bestimmungen stehen bzw. von diesen abweichen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag gelten nur, wenn sie zwischen Medline und dem Kunden schriftlich vereinbart sind. Im Vertrag vereinbarte Bedingungen haben im Konfliktfall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag zwischen Medline und dem Kunden kommt mit Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der anschliessenden Annahme dieses Auftrags durch Medline zustande. Ein Auftrag ist ein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne. Medline wird die Auftragsannahme entweder schriftlich oder durch Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden erklären.
(2) Medline ist berechtigt, den Vertragsabschluss mit dem Kunden zu verweigern.
(3) Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien verlassen hat, die von oder im Namen von Medline gemacht oder gegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die in den Angeboten von Medline angegebenen Preise sind - ausser im Falle höherer Gewalt oder Unmöglichkeit gemäss Ziffer 16 - für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum verbindlich. Fehlt es an einem Angebot, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Standardpreise von Medline.
(2) Alle Preise sind in EURO angegeben und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich und in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Regelsatzes berechnet. Alle Preise verstehen sich DAP Standort des Kunden, wie im Vertrag angegeben (INCOTERMS 2020).
(3) Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(4) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, hat Medline das Recht,
(a) Verzugszinsen in Höhe des am Tag der Ausstellung der Zinsrechnung geltenden Hauptrefinanzierungssatzes der EZB, erhöht um 8 Prozentpunkte, pro Jahr, zu berechnen;
(b) Lieferungen auszusetzen; und/oder
(c) weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Beanstandungen der Rechnung durch den Kunden setzen seine Zahlungsverpflichtung für den unbestrittenen Teil der Rechnung nicht aus.
(6) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so trägt er alle mit der Eintreibung der Zahlung verbundenen Kosten, insbesondere gerichtliche und aussergerichtliche Kosten.
4 Spezifikation
(1) Sofern der Vertrag nicht die strikte Einhaltung einer Spezifikation vorschreibt, ist jede von Medline zur Verfügung gestellte Spezifikation nur ein Richtwert. Medline behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist. Handelsübliche Abweichungen von der Spezifikation oder technische Verbesserungen sowie der Austausch von (einzelnen) Bauteilen gegen gleichwertige Bauteile sind zulässig, sofern dadurch der bestimmungsgemässe Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigt wird.
(2) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die für seine Bedürfnisse geeignete Ware von Medline auszuwählen.
5 Lieferung und Leistung
(1) Medline liefert die Waren zum Liefertermin (falls zutreffend) in Übereinstimmung mit den Logistikrichtlinien und an den im Vertrag festgelegten Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien jederzeit vereinbaren können, nachdem Medline dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren versandbereit sind.
(2) Medline haftet nicht für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren, soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung verursacht wird durch:
(a) das Versäumnis des Kunden, Medline angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen, die für die Lieferung der Waren relevant sind, zu erteilen;
(b) das Versäumnis des Kunden, die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt am Liefertermin abzunehmen;
(c) ein Ereignis höherer Gewalt, wie in Klausel 16 angegeben; und/oder
(d) die nicht rechtzeitige Belieferung von Medline durch einen relevanten Lieferanten.
Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, der sich aus der Dauer des Ereignisses ergibt, das die Verzögerung verursacht hat, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Jede Verlängerung eines Liefertermins wird dem Kunden mitgeteilt.
(3) Medline kann Teillieferungen vornehmen.
6 Verpackung
(1) Medline wählt die Verpackung und Versandart nach eigenem Ermessen.
(2) Der Kunde hat Medline im Voraus über die von ihm gewünschten besonderen Lieferleistungen (wie in den Logistikrichtlinien näher beschrieben) zu informieren. Medline ist nicht verpflichtet, die Lieferung von Sonderleistungen anzunehmen. Von Medline akzeptierte Sonderleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
(1) Soweit gesetzlich zulässig, verbleibt das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der Ware bei Medline.
(2) Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Lieferung der Ware auf den Kunden über, gemäss den in Ziffer 3 (2) festgelegten Incoterms 2020.
8 Untersuchungsobliegenheit
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und dabei festgestellte offensichtliche Mängel innerhalb von 48 Stunden schriftlich (und unter Beachtung der Logistikrichtlinien) an Medline zu melden.
(2) Stellt der Kunde einen Mangel fest, der bei einer ordnungsgemässen Untersuchung nach Ziffer 8 (1) nicht erkennbar war, muss er diesen unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich gegenüber Medline anzeigen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren und angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden an den mangelhaften Waren zu verhindern.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, sind Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen, wenn der Kunde diese Mängel nicht rechtzeitig wie oben beschrieben anzeigt.
9 Gewährleistung und Sachmängel
(1) Medline gewährleistet, dass die Waren frei von Sachmängeln in Bezug auf Design, Material und Verarbeitung sind. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem tatsächlichen Lieferdatum oder für einen anderen Zeitraum, der auf dem Etikett der Waren angegeben ist oder nach zwingendem Recht vorgeschrieben ist (Gewährleistungszeitraum).
(2) Während der Gewährleistungszeit wird Medline innerhalb einer angemessenen Frist und nach freier Wahl von Medline jeden rechtzeitig gemeldeten Mangel beseitigen, entweder durch:
(a) Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
(b) Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) oder
(c) Herabsetzung des Preises der Ware (Herabsetzung).
(3) Alle zurückgesandten Waren und/oder ersetzten Teile davon gehen in das Eigentum von Medline über. Unter keinen Umständen wird durch die Reparatur oder den Austausch von Waren oder Teilen eine ursprüngliche Garantiezeit unterbrochen oder verlängert. Ebenso wird die Gewährleistung nicht für Zeiten verlängert, in denen die Waren nicht in Gebrauch sind.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Änderungen an der Ware vornimmt, sowie bei Mängeln, die durch normalen Verschleiss oder durch unsachgemässe Behandlung, Installation, Lagerung, Transport, Desinfektion oder Reinigung entstanden sind.
(5) Medline übernimmt keine weitere ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, insbesondere nicht für die Eignung der Ware für einen bestimmten Zweck.
10 Haftung
(1) Nichts in den vorliegenden Bedingungen beschränkt oder schliesst die Haftung von Medline aus für:
(a) Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden;
(b) Betrug oder arglistige Täuschung; oder
(c) jegliche Angelegenheit, in Bezug auf die es für Medline gesetzwidrig wäre, die Haftung auszuschliessen oder zu beschränken.
(2) Vorbehaltlich Ziffer 10 (1):
(a) Medline haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe des letzten Auftrags;
(b) Medline haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter oder andere direkte, indirekte Schäden oder Folgeschäden.
(c) Medline haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunden die Waren entgegen ihrer Kennzeichnung oder ihrem Verwendungszweck einsetzt.
(3) Der Kunde hat unverzüglich alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Schaden und seine Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Angestellten, Subunternehmer und sonstigen von Medline mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragten Personen.
11 Zahlungsunfähigkeit des Kunden
(1) Medline ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung, ohne Einschränkung anderer Medline zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel und ohne dass dadurch eine Haftung gegenüber dem Kunden entsteht, (i) jeden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder (ii) alle weiteren Lieferungen unter einem Vertrag zu stornieren oder auszusetzen, wenn der Kunde:
(a) Gläubigerschutz bzw. Insolvenzschutz beantragt;
(b) eine generelle Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt;
(c) ein Insolvenz-, Sanierungs- oder anderes Entschuldungsgesetz in Anspruch nimmt;
(d) einen Konkursverwalter oder Treuhänder für sein Vermögen eingesetzt erhält; oder
(e) von einem ähnlichen freiwilligen oder unfreiwilligen Verfahren betroffen ist.
(2) Bei Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Rechnungen in Bezug auf die an den Kunden gelieferten Waren sofort fällig.
(3) Die Beendigung des Vertrages, wie auch immer sie zustande kommt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind.
(4) Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend die Beendigung des Vertrages überdauern, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
12 Aufrechnung / Zurückbehaltung
Jede Partei kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann jede Partei nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen geltend machen.
13 Geistiges Eigentum
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass alle Markennamen, Handelsnamen, Warenzeichen, Patente, Designs, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges geistiges Eigentum, unabhängig vom Land der Registrierung, die sich auf die Waren beziehen oder in Verbindung mit ihnen verwendet werden (das "geistige Eigentum"), Medline und/oder ihren verbundenen Unternehmen gehören und vollständig in deren Eigentum stehen. Der Kunde darf nicht versuchen, das geistige Eigentum von Medline zu patentieren, zu registrieren oder sich unrechtmässig anzueignen. Der Kunden wird Medline über jede Verletzung oder drohende Verletzung von jeglichem geistigen Eigentum informieren.
14 Freistellung
(1) Wird Medline von einem Dritten aufgrund Mängel an den Waren in Anspruch genommen, so ist Medline berechtigt, den Umfang der für ihre Verteidigung erforderlichen Massnahmen zu bestimmen. Der Kunden verpflichtet sich, Medline bei ihrer Verteidigung in jeder Hinsicht zu unterstützen.
(2) Der Kunden verteidigt und hält Medline schad- und klaglos von sämtlichen Ansprüchen, Haftungen, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschliesslich direkter, indirekter oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Rufschädigungen und sämtlichen Zinsen, Geldbussen und Prozess- wie auch alle anderen berufsbedingten Kosten und Auslagen), die gegen Medline vorgebracht werden oder die Medline entstanden sind in Bezug auf tatsächliche oder angebliche (i) Pflichtverletzungen, Fahrlässigkeit, Fehler, Irrtümer oder Unterlassung seitens des Kunden oder eines Mitarbeiters oder Vertreters des Kunden oder (ii) Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten und die sich aus oder in Verbindung mit der Verwendung der Spezifikation durch Medline für Waren ergeben, die in Übereinstimmung mit einer vom Kunden gelieferten Spezifikation hergestellt wurden.
(3) Diese Ziffer 14 bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
15 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, soweit sie bei der jeweiligen Vertragserfüllung personenbezogene Daten verarbeiten, austauschen oder erhalten (unabhängig davon, ob dies absichtlich geschieht oder nicht). Sollte der Vertrag eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der anderen Partei im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze beinhalten, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung zur Datenverarbeitung abschliessen. Die Parteien werden alle derartigen anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten, soweit sie personenbezogene Daten in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche oder Verarbeiter für diese Daten (wie z. B. Angaben zu Kontaktpersonen der Vertreter der anderen Partei) verarbeiten. Zur Klarstellung: Die Parteien verpflichten sich, solche personenbezogenen Daten gemäss den in Ziffer 18 genannten Bestimmungen vertraulich zu behandeln.
16 Höhere Gewalt
(1) Für den Fall, dass (i) die Erfüllung einer Bestimmung oder Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages durch Medline ganz oder teilweise verzögert oder verhindert wird aufgrund von oder im Zusammenhang mit:
(a) Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Aufforderungen oder Anordnungen von Regierungsstellen oder -behörden, unabhängig davon, ob es sich um lokale, staatliche, provinzielle oder bundesstaatliche Behörden handelt;
(b) Aufruhr, Krieg, terroristische Handlungen, öffentliche Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Brände, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Pandemien oder Epidemien, höhere Gewalt, Unfälle in der Schifffahrt, Zusammenbruch oder Ausfall von Transport-, Herstellungs-, Vertriebs-, Lager- oder Verarbeitungsanlagen;
(c) Ausfall oder Störung der Herstellung oder Lieferung der Waren;
(d) die Auferlegung neuer oder erhöhter Zölle, Steuern, Abgaben und dergleichen;
(e) Engpässe oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen; und/oder
(f) aus jedem anderen Grund (unabhängig davon, ob es sich um dieselbe Klasse oder Art wie hier angegeben handelt oder nicht), der nicht in der zumutbaren Kontrolle von Medline liegt und den Medline bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann; jedes dieser Ereignisse wird als Ereignis höherer Gewalt bezeichnet,
oder (ii) falls Medline nicht in der Lage ist, die Waren oder die Rohstoffe, Chemikalien, Materialien, Brennstoffe, Kraftstoffe, Energie, Arbeitskräfte, Behälter, Transportmittel oder Ausrüstungen für die Herstellung oder Lieferung der Waren zu angemessenen Preisen oder in ausreichender Menge zu beschaffen, kann Medline nach eigenem Ermessen die Leistungen, Lieferungen oder Abnahmen während des betroffenen Zeitraums aussetzen, ohne dass Medline deswegen haftbar gemacht werden kann.
(2) Ungeachtet sonstiger Bestimmungen oder Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages kann Medline im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt oder eines Unvermögens, das Medline wie oben beschrieben betrifft, das verfügbare Angebot an solchen Waren auf beliebiger Basis auf ihre Abnehmer aufteilen, ohne dass ihr eine Haftung entsteht, und/oder die Preise der Waren anpassen, um erhöhte Kosten auszugleichen.
17 Salvatorische Klausel und Abtretung
(1) Jede Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages, die in der anwendbaren Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, ist im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar werden. Medline und der Kunden werden sich nach Treu und Glauben bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt.
(2) Medline ist jederzeit berechtigt, alle oder einzelne ihrer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise mit ihnen zu verfahren. Der Kunden ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Medline abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, treuhänderisch zu übereignen oder in sonstiger Weise damit zu verfahren.
18 Vertraulichkeit
(1) Medline kann dem Kunden Informationen offenbaren oder zugänglich machen, die sich auf das Geschäft oder die Waren des Medline-Konzerns beziehen ("vertrauliche Informationen"). Auch der Bestand und der Inhalt des Vertrages sind vertrauliche Informationen.
(2) Der Kunden verpflichtet sich, (a) alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und (b) keine vertraulichen Informationen für andere Zwecke als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und (c) keine vertraulichen Informationen an andere Personen als seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich. Die Verpflichtung gilt nicht, soweit es sich bei den vertraulichen Informationen um Informationen handelt, die ohne Verschulden des Kunden öffentlich bekannt sind oder zu deren Offenlegung der Kunden gesetzlich verpflichtet ist. Jede Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäss dieser Ziffer 18 durch seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter gilt als Verletzung durch den Kunden. Mit Ausnahme des Umfangs, der nach geltendem Recht vorgeschrieben oder für die Erfüllung der fortbestehenden Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist, sind alle vertraulichen Informationen nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages an Medline zurückzugeben oder auf Verlangen zu vernichten.
19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens von 1980 über den internationalen Warenkauf (CISG – "UN-Kaufrecht") sowie sonstiger Kollisionsnormen und ist entsprechend auszulegen.
(2) Die Parteien vereinbaren für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, die ausschliessliche Zuständigkeit des Gerichts Zürich. Beide Parteien erklären sich, ungeachtet eines gegenteiligen Gesetzes oder Vertrages, mit der ausschliesslichen Zuständigkeit dieses Gerichts einverstanden.
20 Sonstiges
(1) Der Kunden ist nicht berechtigt, bevollmächtigt oder befugt, Medline zu irgendeiner Vereinbarung oder Verpflichtung gegenüber Dritten zu verpflichten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder Vertrag sind für die jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von Medline und dem Kunden verbindlich und zu deren Gunsten wirksam.
(2) Kein Verzicht von Medline auf einen Verstoss oder eine Reihe von Verstössen oder Leistungsstörungen durch den Kunden und kein Versäumnis, keine Weigerung oder Nachlässigkeit von Medline, ein ihr nach diesem Vertrag eingeräumtes Recht, eine Befugnis oder Option auszuüben oder auf der strikten Einhaltung oder Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag zu bestehen, stellt einen Verzicht auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines solchen Vertrages in Bezug auf einen späteren Verstoss oder einen Verzicht von Medline auf ihr Recht dar, zu einem späteren Zeitpunkt die genaue und strikte Einhaltung der Bestimmungen zu verlangen.